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   BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86   

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https://dejure.org/1988,12784
BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86 (https://dejure.org/1988,12784)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1988 - 7 RAr 60/86 (https://dejure.org/1988,12784)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 60/86 (https://dejure.org/1988,12784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkungsverbot - Leiharbeitnehmer - Dauer des Arbeitsverhältnisses - Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung - Entleiher - Personengebundene Gründe - Nachträgliche Beschränkung - Rechtmäßigkeit einer Auflage - Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86
    Das ergebe sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 1979 - 7 RAr 47/78 - (BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

    Ein Verwaltungsakt, der die Erteilung einer Auflage (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB 10) zum Gegenstand hat und - wie hier - von der Verlängerung einer Erlaubnis unabhängig ist, ist selbständig anfechtbar (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; vgl auch SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

    Sie wählt damit den für den Verleiher günstigeren und weniger belastenden Weg (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

    Zum einen möchte es die (erlaubte) Arbeitnehmerüberlassung von der (unerlaubten) Arbeitsvermittlung abgrenzen; zum anderen will es Mißbräuchen begegnen, die sich aus der Arbeitnehmerüberlassung ergeben können (BR-Drucks 200/71, Begründung A 1 S 9; BSGE 48, 115, 117 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

    Die eigentliche Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung läge nicht mehr zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer (BSGE 48, 115, 118 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; Sandmann/Marschall, aaO).

    Unter Berücksichtigung dieser dem AÜG und insbesondere dem Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG innewohnenden Zielsetzung macht es keinen Unterschied, ob die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiharbeitnehmer von Anfang an aus sachlichen Gründen, die in der Person des Leiharbeitnehmers liegen, auf die Zeit der erstmaligen Überlassung an den Entleiher beschränkt wird (BSGE 48, 115 = SozR 7815 § 3 Nr. 2; aA Becker/Wulfgramm, Komm zum AÜG, 3. Auflage 1985, Art. 1 § 3 RdNr 46) oder ob diese Beschränkung erst nachträglich vorgenommen wird (Sandmann/Marschall, aaO).

    Selbst wenn sich daraus Nachteile für Leiharbeitnehmer ergeben würden, wären sie in Kauf zu nehmen (BSGE 48, 115, 119 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

  • BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75

    Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung -

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86
    Letzteres ist aber nur möglich, wenn der Verleiher grundsätzlich gehindert ist, Verträge mit Leiharbeitnehmern auf die Dauer der Überlassung an einen Dritten zu beschränken (BSGE 43, 100, 102 = SozR 4100 § 4 Nr. 3).

    In beiden Fällen läuft das Verhalten des Verleihers qualitativ auf Arbeitsvermittlung hinaus, die er im Interesse der Sicherung des Vermittlungsmonopols der BA (§ 4 Arbeitsförderungsgesetz; BVerfGE 21, 245; BSGE 43, 100 = SozR 4100 § 4 Nr. 3) nicht betreiben darf; in beiden Fällen umgeht er den Schutzgedanken des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86
    In beiden Fällen läuft das Verhalten des Verleihers qualitativ auf Arbeitsvermittlung hinaus, die er im Interesse der Sicherung des Vermittlungsmonopols der BA (§ 4 Arbeitsförderungsgesetz; BVerfGE 21, 245; BSGE 43, 100 = SozR 4100 § 4 Nr. 3) nicht betreiben darf; in beiden Fällen umgeht er den Schutzgedanken des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG.
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 60/86
    Ein Verwaltungsakt, der die Erteilung einer Auflage (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB 10) zum Gegenstand hat und - wie hier - von der Verlängerung einer Erlaubnis unabhängig ist, ist selbständig anfechtbar (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; vgl auch SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem

    (c) Zum typischen Risiko des entleihenden Arbeitgebers gehört außerdem, den verliehenen Arbeitnehmer über die Zeit der erstmaligen Überlassung hinaus zu beschäftigen (s. BT-Drucks. VI/2303 S. 12; BSG, Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 60/86, NZA 1989, 74, 75; Ignor/Mosbacher/Paetzold, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 3. Aufl., § 3 Rn. 54; Ulber/Ulber, AÜG, 6. Aufl., Einl. D. Rn. 10b mwN).
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